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BFH, 27.06.1986 - V S 6/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Entscheidung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung durch den Bundesfinanzhof
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 27.06.1986 - V B 76/85
Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Einziehung einer …
Auszug aus BFH, 27.06.1986 - V S 6/86
In dem Beschwerdeverfahren V B 76/85 vor dem BFH streitet die Antragstellerin, dort als Beschwerdeführerin, mit dem Antragsgegner (FA), dieser dort als Beschwerdegegner, darüber, ob das FG den Antrag der Antragstellerin zu Unrecht abgewiesen hat, dem FA durch einstweilige Anordnung gemäß § 114 FGO zu untersagen, die Umsatzsteuer-Vorauszahlung 12/1984 vor Beendigung des entsprechenden Hauptverfahrens einzuziehen.Die Beschwerde der Antragstellerin (V B 76/85) ist vom erkennenden Senat durch Beschluß vom heutigen Tage als unbegründet zurückgewiesen worden.
Während des erwähnten Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin im vorliegenden Verfahren beim BFH unter Bezugnahme auf das Beschwerdeverfahren V B 76/85 beantragt, gemäß § 69 Abs. 3 FGO die Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung 12/1984 auszusprechen, weil das FA eine Vollziehungsaussetzung ablehne.
Durch die Anhängigkeit des Beschwerdeverfahrens V B 76/85, in dem um den Erlaß einer einstweiligen Anordnung in Beziehung auf den von der Antragstellerin geltend gemachten Anspruch auf Stundung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung 12/1984 gestritten wird, ist der BFH nicht zum Gericht der Hauptsache für die Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung geworden.
- BFH, 22.10.1971 - II S 8/71
Auszug aus BFH, 27.06.1986 - V S 6/86
Gericht der Hauptsache ist grundsätzlich das Gericht, bei dem ein Verfahren mit Streit um die Rechtmäßigkeit desjenigen Verwaltungsakts anhängig ist oder anhängig wird, um dessen Vollziehungsaussetzung es geht (vgl. BFH-Beschluß vom 22. Oktober 1971 II S 8/71, BFHE 103, 312).
- BFH, 23.02.1989 - V S 3/88
Gericht der Hauptsache - Nichtzulassungsbeschwerde - Abhilfe
Als Gericht der Hauptsache ist im Regelfall das Gericht anzusehen, bei dem das Verfahren über die Rechtmäßigkeit desjenigen Verwaltungsakts anhängig ist, um dessen Vollziehungsaussetzung es geht (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1986 V S 6/86, BFH/NV 1987, 778). - BFH, 07.12.1999 - IV S 13/99
Außerordentliche Beschwerde; AdV
Für die unmittelbare Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Steuerverwaltungsaktes ist der BFH dagegen nicht zuständig (BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1986 V S 6/86, BFH/NV 1987, 778;… vom 9. Juli 1991 VII S 12/91, BFH/NV 1992, 314). - BFH, 02.02.1988 - V S 21/87
Zuständigkeit für den Erlass einer einstweiligen Anordnung
Das ist das Gericht, bei dem das Verfahren über die Rechtmäßigkeit desjenigen Verwaltungsakts anhängig ist, um dessen Vollziehungsaussetzung es geht (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1986 V S 6/86, BFH / NV 1987, 778). - FG Brandenburg, 16.03.1995 - 2 K 130/93
Nachversteuerung von Arbeitnehmerlöhnen; Steuerliche Bewertung der Auszahlung …
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